Notbetreuung
Gemäß der Rundverfügung 4/2020 an alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen der
Niedersächsischen Landesschulbehörde
vom 13.03.2020 gelten für eine Teilnahme einer Schülerin / eines Schülers an der Notbetreuung folgende Vorgaben:
„Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
Beschäftige im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
Beschäftige im Bereich der Polizei und Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.“
Anmeldung zur Notbetreuung
Sollten Sie gemäß der Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde Anspruch und Bedarf an einer Notbetreuung für Ihr Kind in der Zeit von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr haben, dann füllen Sie bitte das Anmeldeformular (erhältlich am EIngangsportal der Schule sowie im Downloadbereich) aus und werfen dieses in den Briefkasten der Schule.
Ein Informationsschreiben "Fragen und Antworten zu Einrichtungsschließung und Notbetreuung" befindet sich im Downloadbereich.