Notbetreuung
Notbetreuung
Gemäß der Rundverfügung 5/2020 an alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen der
Niedersächsischen Landesschulbehörde
vom 20.03.2020 gelten für eine Teilnahme einer Schülerin / eines Schülers an der Notbetreuung folgende Vorgaben:
„Die Notbetreuung ist auf das
notwendige Maß zu begrenzen.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen,
deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftige im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftige im Bereich der Polizei und Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.“
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Es zählen alle Berufsgruppen dazu, die in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen zählen.
Es reicht, wenn ein Elternteil in einem der genannten Bereiche arbeitet.
Außerdem ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall) möglich. Bei Unsicherheiten sprechen Sie uns bitte an.
Das Anmeldeformular finden Sie weiterhin an der Schultür oder im Downloadbereich. Hinweis: Dieses Formular muss nur bei Veränderungen und Nachmeldungen ausgefüllt werden. Angemeldete Kinder müssen selbstverständlich nicht erneut angemeldet werden.