Konzept

Konzept Hundegestützte Pädagogik

Bedingungen für den Einsatz eines Schulhundes

  • Vor der Genehmigung
  • Genehmigung der Schulleitung
  • Konferenzbeschluss des Schulvorstands und der Gesamtkonferenz
  • Akzeptanz des Kollegiums und des Hausmeisters
  • Information der Eltern
  • Information des Gesundheitsamtes
  • Information der Haftpflichtversicherung
  • Nach der Genehmigung
  • Ausbildung des Hundes
  • Gesamtkonferenz mit Infos und Regeln

(Wie darf der Hund sich bewegen? Wo liegt er? etc.)

  • Vorstellung des Hundes in allen Klassen
  • Konzept und Hygieneplan
  • Infobrief an die Eltern
  • Hinweisschilder für Besucher, dass Hund in der Schule ist (vor allem am Klassenraum)
  • Regelerarbeitung mit den Schülern

Gesetzliche Regelungen - Regelungen für Tätigkeiten mit Lebewesen - Umgang mit Tieren

„Die Haltung und der Umgang mit Tieren in der Schule ist grundsätzlich erlaubt, wenn sie unter Verantwortung einer kundigen Lehrkraft artgerecht erfolgt. Das artgerechte Verhaltensbedürfnis der Tiere darf nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier Schmerzen, Schäden oder Leiden zugefügt werden. Unsachgemäße Behandlung oder Haltung fördern die Aggressivität der Tiere und erhöhen so die Sicherheitsrisiken. Bei der Demonstration von Körperbau und Verhaltensweisen dürfen keine mit Schmerzen verbundenen Handlungen vorgenommen werden. Tiere, die Vergiftungen auslösen oder Krankheiten übertragen, dürfen nicht gehalten und nicht zu Demonstrations- und Beobachtungszwecken eingesetzt werden.“ (Bildungsportal Niedersachsen, Umgang mit Tieren in der Schule)

Ziele

Ein Hund hat grundlegend sowohl positive Auswirkungen auf einzelne SuS (= Schülerinnen und Schüler) als auch auf die Struktur des Klassenverbandes, denn er begegnet jedem Menschen unvoreingenommen und wertfrei, stärkt somit die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerschaft und fördert das Selbstbewusstsein. Die Lernmotivation und Konzentration der SuS werden zusätzlich gefördert.

  1. Förderung der Lernatmosphäre
  • verbessert den sozialen Zusammenhalt der Klasse
  • verbessert die Aufmerksamkeit in Richtung der Lehrkraft
  • dämpft lautes, auffälliges und aggressives Verhalten
  • motiviert SuS zusätzlich zur Schule zu gehen
  • zurückhaltende und ruhige SuS werden aus der Isolation gelockt
  • verhaltensauffällige SuS sind weniger auffällig
  1. Erziehungshilfe
  • Abbau von Angst
  • verhilft zur Ausgeglichenheit
  • nimmt Einsamkeit und Langeweile
  • hilft bei Sprachstörungen
  • hilft im Spracherwerb
  • Abbau von Hyperaktivität (ADS und ADHS)
  • Abbau von Aggressivität
  1. Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenz durch vorurteilsfreies Verhalten des Hundes
  • Jede Schülerin und jeder Schüler wird angenommen und akzeptiert
  • SuS lernen Einhaltung von Regeln im Umgang mit Lebewesen
  • fördert das Einfühlungsvermögen
  • trainiert Rücksichtnahme, gegenseitige Anerkennung und Geduld
  1. Sammeln von praktischen Erfahrungen im Umgang mit Haustieren
  • Erkennen, welche Bedürfnisse ein Haustier hat
  • Verantwortung übernehmen (Wassernapf füllen, Decke bereitlegen, Tür aufhalten)
  • Die Körpersprache eines Hundes kennenlernen
  • Abbau von Ängsten gegenüber Hunden
  • Kennenlernen von Verhaltensregeln im Umgang mit dem Hund (lässt sich auf viele andere Tiere übertragen)

Regeln

  • Sei bitte leise und gehe langsam.
  • Mich darf immer nur 1 Kind streicheln.
  • Frage bitte vor dem Streicheln die Lehrkraft.
  • Streichle mich nicht von oben.
  • Nach dem Streicheln immer die Hände waschen.
  • Gib mir ohne Erlaubnis keine Kommandos.
  • Füttere mich nur, wenn die Lehrkraft es erlaubt.
  • Auf meinem Schlafplatz möchte ich nicht gestört werden.
  • Störe mich nicht beim Fressen oder Trinken.
  • Halte mich nicht fest.
  • Renne nicht hinter mir her.
  • Schlage und trete mich nicht.
  • Bitte lasse keinen Müll oder Schulsachen auf dem Boden liegen.

Einsatzmöglichkeiten

  • Eingewöhnung des Hundes an das Schulgebäude
  • zunächst Hunde- AG oder 1 Tag in der Woche, in der der Hund mit in die Schule kommt
  • Einsatz überwiegend in einer Klasse. Der Hund hält sich somit auch überwiegend in einem Klassenraum auf, hat dort auch seinen Ruheplatz (bei Bedarf zusätzlich im Lehrerzimmer)
  • agiert frei und gelenkt in der Klasse
  • auf dem Schulgelände und im Gebäude zunächst an der Leine; Hund lebt sich zu Beginn ein, ist anwesend und lernt die neue Umgebung und die Schüler kennen
  • zunehmend vermehrter Einsatz
  • Kennlernspiele
  • Wissensvermittlung zum Lebewesen Hund, Versorgung, Körperteile, Hunderassen, Körpersprache, richtiger Umgang mit dem Hund, Hundeberufe
  • Spiele und Tricks mit dem Schulhund
  • methodische Unterstützung im Unterricht
  • Spaziergänge mit dem Hund

Hygieneplan

Rechtsgrundlagen

  • 36 Infektionsschutzgesetz
  • BGV C8 (UVV Gesundheitsdienst)
  • 41 und § 46 Allgemeine Schulordnung

Dokumentation zum Tier

  • Tierärztliches Gesundheitsattest
  • Aktualisierte Kopie des Impfausweises
  • Entwurmungsprotokoll
  • Versicherungsnachweis

Zugangsbeschränkung

  • Kein Kontakt zur Schulküche/ Lehrküche
  • Kontakt mit Schülern mit bekannter Hundeallergie wird vermieden

Anforderung an die Tierpflege

  • Der Hund ist privat integriert.
  • Der Hund lebt im Haus und nicht im Zwinger und wird artgerecht gehalten.

Reinigung und Desinfektion

  • Die Anwesenheit des Hundes führt zu keiner Änderung des üblichen Reinigungs- und Desinfektionszyklus.
  • Es wird verstärkt darauf geachtet, dass die Hände regelmäßig gewaschen werden- vor allem vor Einnahme der Nahrung.

Grundschule Engeo

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